Wissenswertes
Was macht eine Wohnungsgenossenschaft so besonders?
Es sind die drei Säulen Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Diese Grundprinzipien sind heute so aktuell wie zur Mitte des 19. Jahrhunderts, als der Genossenschaftsgedanke aus der Taufe gehoben wurde. Eine gute Idee bleibt eben immer jung!
Heute gibt es in Deutschland mehr als 2.000 Wohnungsbaugenossenschaften mit rund drei Millionen Mitgliedern. Und jedes Jahr werden es mehr. Weil der Genossenschaftsgedanke in einer globalisierten Welt immer wichtiger wird. Das verbindende Ziel lautet: Neubau und Erhalt von preisgünstigem Wohnraum.
Was unterscheidet eine Wohnungsgenossenschaft von anderen Wohnungsunternehmen?
Als Mitglied sind Sie Miteigentümer und Mieter. Sie bestimmen in der jährlichen Mitgliederversammlung mit über die Geschäftsziele. Jedes Mitglied hat eine Stimme und ist damit gleichberechtigt an Entscheidungen beteiligt. Das unterscheidet eine Wohnungsgenossenschaft von anderen Wohnungsunternehmen.
Im Genossenschaftsgesetz ist der Unternehmenszweck festgeschrieben: Die Förderung der Mitglieder mittels gemeinschaftlichem Geschäftsbetrieb. Durch diese gesetzliche Festlegung hat die Genossenschaft einen Doppelcharakter: Sie ist sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Sozialgemeinschaft.
Unser Selbstverständnis
Sozial verantwortlich und wirtschaftlich solide handeln, ist seit 98 Jahren die oberste Maxime der Baugenossenschaft Friedenau, die zu den ältesten Wohnungsbaugenossenschaften in der Landeshauptstadt Stuttgart zählt.
Unsere Mitglieder stehen im Mittelpunkt unseres wirtschaftlichen Handelns. Sie sind über ihre Genossenschaftsanteile am Unternehmen beteiligt. Unser Ziel ist es, dass sich unsere Mitglieder und ihre Familien bei der Friedenau Zuhause fühlen. Mit der Gewissheit, das ihre Mitgliedsanteile sicher und zukunftsgerichtet verwaltet werden.
Wir stellen uns den Herausforderungen einer sich wandelnden urbanen Gesellschaft: Durch Neubauprojekte und Modernisierungen im Wohnungsbestand unter Beachtung der energetischen Standards. Damit sichern wir Wohnwerte für zukünftige Generationen.
Die Mietverträge schließen ein dauerhaftes Nutzungsrecht zu moderaten Mietpreisen ein. Unser Wohnangebot für gutes und sicheres Wohnen richtet sich an alle Bevölkerungsgruppen: Familien, Singles, Senioren und Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder. Ob mit geringem Einkommen oder gut situiert – Die Friedenau hat für vielfältige Lebensentwürfe ein passendes und sicheres Wohnungsangebot.
Unsere Service- und Dienstleistungen fördern die Gemeinschaft und beugen der Anonymität vor. Dazu gehören Nachbarschaftstreffs im Mietercafé, die Vermittlung von Pflegedienstleistungen durch ausgewählte Anbieter wie auch ein Angebot an Gästewohnungen.
Unsere unternehmerischen Ziele erschöpfen sich nicht in Umsatz und Gewinn. Dennoch streben wir im Sinne der Mitglieder nach einem soliden Wachstum. Die Gewinne werden zu einem Großteil in den Bau und den Erhalt unserer Wohngebäude investiert. Dabei achten wir auf eine angemessene Eigenkapitalausstattung und ausreichende Rentabilität.
An spekulativen Geschäften beteiligen wir uns nicht. Über die Verwendung von Überschüssen entscheiden alle Mitglieder gemeinsam, da sie auch Miteigentümer sind. Dieses genossenschaftliche Prinzip sichert stabile Preise und schützt vor Mieterhöhungen.
Unsere Dienstleister und Handwerker wählen wir bewusst überwiegend aus der Region aus, um ansässige mittelständische Unternehmen zu fördern und damit die Arbeitsplätze in der Region zu erhalten.
Darüber hinaus engagiert sich die Baugenossenschaft Friedenau bei Fragen der Quartiersentwicklung und ist über ihren Interessensverband aktiv an wohnungspolitischen Entscheidungen beteiligt.
Bei der Anmietung einer Wohnung - spätestens vor dem Bezug - ist der Erwerb der Mitgliedschaft erforderlich. Die Mitgliedschaft erhält man durch den Erwerb von mindestens 8 Geschäftsanteilen zu je 160,00 Euro.
Jeder Pflichtanteil muss sofort einbezahlt werden. Die Höchstzahl der Anteile beträgt 100, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann.
Einzahlungen auf den/die Geschäftsanteil(e), vermehrt um zugeschriebene Gewinnanteile, vermindert um abgeschriebene Verlustanteile, bilden das Geschäftsguthaben des Mitgliedes.
Detaillierte Angaben hierzu finden Sie in der Satzung und dem Genossenschaftsgesetz.